

werden sollen und deren Sinn und Zweck im Augenblick nicht
erkennbar sind (Bilder: Johannes Peters und Annick Puygrenier)

so freigelegt, dass der Querschnitt fotografiert und skizziert werden
kann (Bild: Johannes Peters und Annick Puygrenier)

Der Grundstückseigentümer hat die Kosten dieser archäologischen
Ausgrabung zu bezahlen (Bild: Johannes Peters und Annick Puygrenier)
Der Grundstückseigentümer muss die Kosten tragen?