Zeitachse Schortens

Wenige Jahre vor Beginn der neuen Zeitrechnung

Der römische Geschichtsschreiber Plinius besucht die Nordseeküste und beschreibt die Menschen als erbärmlich lebend auf Land das zweimal pro Tag vom Meer überflutet wird.

Einige Jahre darauf

Der römische Geschichtsschreiber Tacitus kommt zu anderen Ergebnissen. Er bezeichnet die hier lebenden Menschen als edel, bescheiden und mutig und Tributzahlungen in Rinderhäuten weisen darauf hin, dass Vieh gezüchtet wurde.

5. Jahrhundert

An der heutigen Plaggestraße entsteht ein Gräberfeld. Ob es sich bei Bestatteten um im Gebiet ansässige Menschen handelt oder durchreisende Fremde handelt kann nicht gesagt werden. (Siehe. 1938 – frühmittelalterliches Gräberfeld)

12. Jh. Überlieferung der so genannten Oestringer Fehde in deren Folge der Kirchenbau entstand.

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Dampfbäckerei Bernhard Ulfers

Die wohl mit Sicherheit älteste Bäckerei der Stadt Schortens ist die Bäckerei Ulfers in Schortens an der Eilksstrasse/Ecke Klein-Ostiemer-Weg. Nachforschungen haben ergeben, dass bereits im Jahre 1866 eine Bäckerei bestanden hat. Die Einsichtnahme in die Grundakten beim Grundbuchamt haben Erkenntnisse gebracht, die den Beteiligten bis jetzt noch nicht bekannt waren. Der Bäckermeister Anton Warner zu Schortens erhielt am 13. Juli 1877 Post aus Jever. Das Amtsgericht Jever beabsichtigte, für alle verzeichneten Grundstücke Grundbücher anzulegen. So auch für das Grundstück des Anton Warner.

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Beurkundungen Standesamt Schortens seit 1876

Bemerkung zu unten angeführten Daten: Beurkundungen erfolgen grundsätzlich am Ort des Geschehens, d.h.: Geburten, Eheschließungen und Todesfälle werden von dem Standesamt registriert, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ereignisse eintreten. Die deutliche Abnahme der beurkundeten Geburten ab Anfang der 60er Jahre ist darauf zurückzuführen, dass Schortens nicht über ein Krankenhaus verfügt und in diesen Jahren Hausgeburten kaum noch stattfanden.

Die beurkundeten Eheschließungen sind von solchen Einflüssen nicht betroffen und lassen im prozentualen Verhältnis zur Bevölkerung über die Jahre einen realen Vergleich zu. Man kann wohl vermuten, dass diese abhängig davon, ob bei auswärtigen Partnern am Ort des Bräutigams oder der Braut geheiratet wird, insgesamt ausgeglichen sind. Daraus wäre zu folgern, dass bei bei Vergleichen über das Verhältnis von amtlichen- zu kirchlichen Beurkundungen, zumindest seit den Nachkriegsjahren bestenfalls die Trauungen ein halbwegs zuverlässiges Bild vermitteln. Wenn überhaupt, ist ein Vergleich aller Daten nur prozentual zur Bevölkerungszahl zulässig.

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