Beurkundungen Standesamt Schortens seit 1876

Bemerkung zu unten angeführten Daten: Beurkundungen erfolgen grundsätzlich am Ort des Geschehens, d.h.: Geburten, Eheschließungen und Todesfälle werden von dem Standesamt registriert, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ereignisse eintreten. Die deutliche Abnahme der beurkundeten Geburten ab Anfang der 60er Jahre ist darauf zurückzuführen, dass Schortens nicht über ein Krankenhaus verfügt und in diesen Jahren Hausgeburten kaum noch stattfanden.

Die beurkundeten Eheschließungen sind von solchen Einflüssen nicht betroffen und lassen im prozentualen Verhältnis zur Bevölkerung über die Jahre einen realen Vergleich zu. Man kann wohl vermuten, dass diese abhängig davon, ob bei auswärtigen Partnern am Ort des Bräutigams oder der Braut geheiratet wird, insgesamt ausgeglichen sind. Daraus wäre zu folgern, dass bei bei Vergleichen über das Verhältnis von amtlichen- zu kirchlichen Beurkundungen, zumindest seit den Nachkriegsjahren bestenfalls die Trauungen ein halbwegs zuverlässiges Bild vermitteln. Wenn überhaupt, ist ein Vergleich aller Daten nur prozentual zur Bevölkerungszahl zulässig.

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